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Shoshana wird ausschließlich von Spenden finanziert.

Deshalb sind wir über jede Unterstützung dankbar, weil wir dadurch wieder weiteren Menschen helfen können.

Spenden Info:
Raiffeisenbank Tüngental e.G.
Spendenkonto: 59300000
BLZ: 60069950
BIC:  GENODES1TUN
IBAN: DE03600699500059300000
Spenden aus/nach India:
Community Development Society
Indian Overseas Bank, Brodipet, Guntur-522002
AC NO: 012301000015487
IFSC Code: IOBA0000123

Tax Exemption: 10/03/2022  (3 Jahre gültig)

Wir freuen uns sehr über IHRE Spende!

Martha B. Förch besucht die Projekte regelmäßig und kontrolliert den Ausbildungsstand der einzelnen Gruppen. Außerdem entscheidet sie, welche neuen Projekte unsere Unterstützung brauchen.

 

 

Ein Projekt kostet im Durchschnitt ca. 200 Euro pro Monat. Jedes Projekt bekommt einen kalkulierten Betrag, der genau abgerechnt werden muss. Darin ist enthalten: Gehalt der Lehrerin, Miete für den Nähraum, Arbeitsmaterial und sämtliche Nebenkosten wie Strom, Transport, Reparatur der Nähmaschinen etc. Nur so ist sichergestellt, daß keine Spenden zweckentfremdet werden.

 

Manche Frauen möchten gerne nach ihrer Ausbildung eine eigene Nähmaschine, die wir ihnen für einen kleinen Betrag zur Verfügung stellen (Microkredit).  Eine einfache, mechanische Nähmaschine kostet ca. 75 Euro und eine bessere, mit Zickzack-Stich um die 100 Euro. Die Nähmaschinen bleiben so lange Eigentum von Shoshana, bis der Kredit zurückbezahlt ist, der so ca. die Hälfte des Gesamtpreises beträgt.

 

Ihre Spende bewirkt bei den Frauen und deren Familien eine große Veränderung und ist eine dauerhafte Hilfe zur Selbsthilfe, indem die Frauen eine gute Ausbildung bekommen. 

 

Etwa die Hälfte unserer Projekte sind in der medizinischen Erstversorgung in abseits gelegenen Orten ohne medizinische Versorgung.

 

Durch eine monatliche Dauerunterstützung helfen Sie uns sehr, um die laufenden Kosten der Projekte zu bewältigen. 

 

Beim Finanzamt Schwäb. Hall sind wir als "mildtätig" anerkannt und stellen Ihnen nach Abschluß des Spendenjahres Ihre Bescheinigung aus.  

Das Verhältnis von Spenden zu Verwaltungs- und Werbungskosten im Jahr 2021 betrug 1,82 %

 

Letzter Freistellungsbescheid vom Finanzamt Schwäbisch Hall vom 17. Oktober 2022

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